Mehr Gewinn

Durch Grundstücksteilung in Form von ideeller oder reeller Grundstücksteilung

Sicher bauen

Vorabprüfung der Bebaubarkeit, Erschließung und örtlicher Vorschriften

Experte

Langjährige Erfahrung in der Grundstücksoptimierung und ausgezeichnet vom FOCUS MAGAZIN 2021 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger

Grundstück verkaufen – unsere Vorgehensweise

Ein Grundstück zu verkaufen ist einfach. Sie schauen sich den Bodenrichtwert an und hören sich im Bekanntenkreis um, wer auf der Suche nach einem Grundstück ist. Anschließend gehen Sie zum Notar. Wochen später ärgern Sie sich, dass Sie extrem viel Geld verbrannt haben… Wieso? Weil sich durch eine gute Strategie der Grundstückspreis deutlich steigern lässt.

Kleine Grundstücke erzielen pro Quadratmeter einen deutlich höheren Preis als große Grundstücke. Dies macht ja auch Sinn, denn es macht den Grundstückskauf und den Hauskauf erschwinglicher, folglich gibt es mehr Nachfrage. Deshalb lohnt es sich immer zu prüfen, ob eine Grundstücksteilung möglich ist. Hierbei ist zwischen realer Grundstücksteilung und ideeller Grundstücksteilung zu unterscheiden. Was das genau bedeutet lesen Sie weiter unten. 

Unabhängig davon, welche Form der Grundstücksteilung für Ihr Grundstück möglich ist, es steigert fast immer drastisch den Wert der Immobilie. Um dies herauszufinden kontaktieren Sie das örtliche Bauamt oder reichen direkt eine Bauvoranfrage ein. Alternativ kontaktieren Sie einfach uns und wir erledigen alles für Sie. 

Unsere Expertise liegt seit Jahrzehnten auf der Grundstücksteilung, Grundstücksabtrennung und Vermarktung weit über Bodenrichtwert. Hierzu nutzen wir alle Hebel, die sich aus dem Bauplan, dem Wohnungseigentumsgesetz und örtlichen Bestimmungen ergeben so aus, dass wir für Sie den größtmöglichen Mehrwert bieten.

Real geteiltes Grundstück

Ein Grundstück real aufzuteilen geht meist nur bei größeren Grundstücken. Je nach Bauplan wird meist eine Mindestgröße festgeschrieben, wie groß ein real geteiltes Grundstück mindestens sein muss. Diese Mindestangabe ist zum Beispiel in vielen Teilen von Stelle 600 m2, in Seevetal-Horst meist 1.200 m2 und teils von Straße zu Straße unterschiedlich. 

Sie erkennen ein real geteiltes Grundstück bereits auf der Flurkarte daran, wenn die tatsächlichen Grundstücksgrenzen denen der Flurkarte entsprechen. 

Wie teile ich ein Grundstück real auf?

  1. Prüfung, ob Realteilung machbar ist (Bauplan anschauen)
  2. Grundstück vermessen lassen
  3. Grundstücksteilung und Erstellung neuer Grundbücher beim Notar

Ideell geteiltes Grundstück

Die ideelle Teilung von Grundstücken erkennen Sie daran, dass es eine sogenannte Teilungserklärung gibt. Eine Teilungserklärung ist ein amtliches Dokument, welches ein Realgrundstück in weitere Parzellen und Nutzungsrechte aufteilt. So ist, sofern es baurechtlich zulässig ist, auch die Bebauung von kleineren Flächen als den z.B. oben genannten 1200 m2 Grundstücksfläche in Seevetal-Horst denkbar.

Beispiel:

Sie besitzen in Horst ein Grundstück von 1500 m2 Größe, Ihr Haus steht auf der einen Seite so passend, dass daneben noch ein weiteres Haus passen würde. Wegen der Mindestgröße von 1200 m2 für ein real geteiltes Grundstück kann kein Realgrundstück abgeteilt werden. Ein ideell geteiltes Grundstück unterliegt keiner Mindestgröße, sodass Sie z.B. 600 oder 700 m2 abtrennen können und als Bauplatz verkaufen können. 

Achtung: Ideell geteilte Grundstücke sind nicht ohne genaue Prüfung bebaubar wie es im Bauplan steht. Denn die GRZ bezieht sich immer auf das Gesamtgrundstück (Realgrundstück). Um hier keine Streitigkeiten herbeizuführen sollte dringend eine klare Grundstücksaufteilung und eine klare Bebauungsregel in der notariellen Teilungserklärung erfolgen. Nicht durchdachte Grundstücksteilungen bergen große Risiken, hinterher Nachbarschaftsärger oder sogar Probleme mit dem Bauamt bis hin zur Ablehnung des Bauantrags herbeizuführen. 

So teilt man ein Grundstück ideell nach Wohnungseigentumsgesetz

  1. Gesamtgrundstück prüfen, ob weitere Bauten oder Anbauten möglich sind
  2. Grundstücksgrenzen frei festlegen
  3. Einmessung des Grundstücks
  4. Erstellung des Aufteilungsplans
  5. Festlegung der Teilungserklärung
    1. bauliche Ausnutzung der einzelnen ideellen Grundstücke
    2. ggf. Wegerechte und Leitungsrechte eintragen
    3. Sonstige Bestimmungen festlegen, z.B. Unterhaltspflicht gemeinsamer Wege,..
  6. Bei Überschreitung des Bauplans: Baugenehmigung einholen
  7. Grundstücksteilung in Wohn/Sondereigentum beim Notar
  8. Verkauf des Grundstücks
  9. Änderung der Teilungserklärung von Sondereignetum zu Wohnungseigentum

Wie Sie sehen ist eine Grundstücksteilung kein Selbstgänger. Dennoch lohnt sich dieer Umweg aus finanzieller Sicht für Sie als Verkäufer deutlich. 

Vereinbaren Sie Ihren unverbindlichen Beratungstermin telefonisch unter 04174 66 98 55.

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